Die neue GOÄ: Risiken und Nebenwirkungen für die PKV
1. August 2025Die neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) könnte in anderthalb Jahren zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, so die Erwartung des Präsidenten der Bundesärztekammer Klaus Reinhardt. In der PKV dürften manche das mit gemischten Gefühlen sehen. Zwar ist eine Reform der vollkommen veralteten GOÄ lange überfällig. Aber der von Ärzteseite prognostizierte Anstieg des Leistungsvolumens um 13,2% (zusätzlich zu den ohnehin schon kräftigen aktuellen Leistungssteigerungen) würde den Druck auf der Beitragsseite noch weiter erhöhen. Außerdem wirft die Reform Fragen speziell bei der Umstellung der Bestandstarife auf.
Im Neugeschäft würde es mit der Novelle der GOÄ eine neue Tarifwelt geben, die das veränderte Abrechnungssystem berücksichtigt. Aber bei den bestehenden Verträgen stellt sich die Frage, wie zentrale Bereiche der alten Tarifwelt auf die neue GOÄ umgestellt werden sollen. Es gilt der Grundsatz: Die Kunden dürfen nicht schlechter gestellt werden. Wie kann man dann aber Leistungen, die bisher an die Gebührensätze der GOÄ angepasst
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Kategorisiert in: 202508 Assekuranz aktuell PKV

