25 Jahre Produktfreiheit – ein Grund zum Feiern?
1. Juli 2019Dr. Michael Erdmann (Der Autor war jahrelang als Versicherungsagent tätig und ehemaliger Vorsitzender des BVK-Bezirksverbandes Niedersachsen-Süd) |
Versuch einer Bilanzierung über den Umgang mit Marktfreiheit seit 1994
Freier Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU war der offizielle politische Hintergrund für die „Deregulierung“ zum 1.7.1994 – vermutlich das wichtigste Datum der jüngeren Versicherungsgeschichte. Es war der Stichtag für den Wegfall jedweder Produktaufsicht durch das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen, das bis dahin noch jeden Versicherungstarif genehmigen musste.
Alle Anbieter von Versicherungspolicen genossen ab diesem Tag Produkt- und Preisfreiheit und konnten Versicherungsschutz im Hoheitsgebiet der EU anbieten. Die regulierte Welt vor 1994 wird man sich heutzutage nicht mehr vorstellen können.
Große Erwartungen, aber auch Befürchtungen wurden damals ausgelöst. Der BVK formulierte: „Von unglaublichen Nutzen für den Verbraucher ist da die Rede, die bei dem riesigen in- und ausländischen Versicherungsangebot angeblich nur noch zugreifen brauchen. Schnäppchenstimmung kommt auf. Auf der anderen Seite werden die Alarmglocken geläutet: Dem wohlbehüteten
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Kategorisiert in: 201913 Regulierung