35 Jahre Sachwalter-Urteil – vom Versicherungs- zum Pseudomakler (II.)
1. Mai 2020Dr. Michael Erdmann (Der Autor war jahrelang als Versicherungsagent tätig und ehemaliger Vorsitzender des BVK-Bezirksverbandes Niedersachsen-Süd) |
Kritische Anmerkungen zur Diskussion über das Versicherungsmaklerwesen
Versicherungsmakler 1985 sind kaum vergleichbar mit den heutigen Marktauftritten im Maklerwesen. Verschiebungen Richtung Finanzen und Privatkunden haben die Landschaft verändert. Gleichwohl liefert das Sachwalterurteil von 1985 immer noch das juristische Etikett für eigene Rollenbeschreibungen, im Lager des Kunden zu stehen. Die 47.000 registrierten Makler von heute lösen allerdings zahlreiche Diskussionen aus, was am Makler noch echt bzw. pseudo ist. Das zu beurteilen, erscheint angesichts neuer Geschäftsfelder und heutiger Kommunikationsverhältnisse ein fast aussichtsloses Unterfangen. Trotzdem liefert der zweite Teil des Aufsatzes einige Überlegungen dazu.
Über Pseudomakler und Etiketten
„So schnell wird man Pseudomakler“ heißt es in einem Artikel über einen Gerichtsprozess gegen einen Versicherungsvermittler. <1> Es ging wie im Urteil von 1985 um einen schadenträchtigen Einbruch in beträchtlicher Größenordnung.
Im Gegensatz zu dem Makler des BGH-Urteils von
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