35 Jahre Sachwalter-Urteil – vom Versicherungs- zum Pseudomakler
15. April 2020Dr. Michael Erdmann (Der Autor war jahrelang als Versicherungsagent tätig und ehemaliger Vorsitzender des BVK-Bezirksverbandes Niedersachsen-Süd) |
Kritische Anmerkungen zu Entwicklungen im Versicherungsmaklerwesen (I.)
Aktuelle Diskussionen über den Versicherungsmakler zeigen die Brisanz der Verwendung und Inanspruchnahme des Maklerstatus. Mehr denn je wird über sog. Pseudomakler diskutiert. Vornehmlich den Kleinstselbständigen unter den Maklern wird diese Kennzeichnung zugewiesen. Gleichzeitig fühlt man sich im Handelsgesetzbuch nicht mehr gut aufgehoben, deren Bestimmungen nach §§93 ff HGB nicht mehr zeitgemäß oder sogar ein Anachronismus sein könnten. Schließlich sei man nicht wie der Handelsmakler für beide Seiten tätig, sondern stehe eindeutig im Lager der Kunden, wie BGH und gesetzliche Regeln das gesetzliche Leitbild des Versicherungsmaklers definiert hätten. <1> Es lohnt sich daher einen näheren Blick auf das immer wieder zitierte BGH-Urteil zu werfen, das in diesem Mai immerhin 35 Jahre alt wird. <2>
Zum Selbstverständnis von Maklern
Den meisten sich heute als Versicherungsmakler bezeichnenden Personen wird
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