Berücksichtigung von Pensionsverpflichtungen bei der Bewertung von kleinen und mittleren Versicherungsmaklerunternehmen
15. April 2018Dr. Heiko Buck (WP/StB, Versicherungskaufmann, ö.b.u.v. Sachverständiger, in eigener Kanzlei als Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Unternehmensberater sowie gerichtlicher Gutachter für Unternehmensbewertungen tätig. Spezialgebiete sind die Bewertung, Beratung und Prüfung von Versicherungsunternehmen, Versicherungsmaklern und Versicherungsbeständen.) |
1. Einleitung
In der Rechtsprechung und der Betriebswirtschaftslehre sind die kapitalwertorientierten Methoden zur Bewertung von Versicherungsmaklerunternehmen anerkannt. <1> Vereinfachte Preisfindungsverfahren können auch bei der Bewertung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen nicht an die Stelle des Ertragswertverfahrens treten. <2> Diese Auffassung vertritt auch die Bundessteuerberaterkammer. <3> Gleichwohl wird in der Praxis nach wie vor eine Bewertung anhand von Umsatzmultiplikatoren vorgenommen. Dabei bleiben oft die Rentabilität und die nachhaltige Übertragbarkeit der Ertragsüberschüsse der Unternehmung unberücksichtigt. Des Weiteren wird in der Praxis ein weiterer wesentlicher Faktor – die sachgerechte Berücksichtigung von Pensionsverpflichtungen – bei der Bewertung von kleinen und mittleren Maklerunternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) häufig nicht angemessen berücksichtigt.
Die nachfolgenden Ausführungen zeigen auf, dass
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