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Betriebsrentenstärkungsgesetz: Zum Erfolg verdammt

15. April 2017

Rita Lansch  |

Skepsis bei den Arbeitgebern, Argumentationsprobleme bei Versicherern und BaFin

Druck – auch sanfter – ist selten eine gute Basis für eine Erfolgsstory. Doch alle sind beim geplanten Sozialpartnermodell Betriebsrente (SPM) zum Erfolg verdammt: Der Gesetzgeber, weil er etwas gegen die drohende Altersarmut tun muss, die Arbeitgeber, weil sie dem drohenden Fachkräftemangel entgegenwirken müssen, und die Gewerkschaften, weil ihr Image untrennbar mit der neuen Betriebsrente verbunden ist. Doch trotz dieser gewichtigen Gründe hat das Konzept wohl eher bescheidene Aussichten auf Erfolg.

Apropos Erfolg: Die Versicherungswirtschaft muss einen Rückschlag hinnehmen. An einem Freitag im März hat sich ein wichtiger Verbündeter verflüchtigt: Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA). Sie ist aus dem Kreis der Befürworter einer Lex Direktversicherung im Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ausgestiegen. „Die BDA wünscht sich keine Ausnahme vom Garantieverbot mehr“, verkündeten gleich mehrere Referenten aus dem Arbeitgeberlager auf der diesjährigen Handelsblatt-Tagung zur Betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Berlin.

Arbeitgeber gegen Ausnahmen vom Garantieverbot

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