Cyber im Krieg
15. März 2022M.S. |
Das erste Opfer eines Krieges ist die Wahrheit. In der Cyberversicherung scheint das anders zu sein: Hier ist das erste Opfer des Ukraine-Krieges die Vernunft und das Vertrauen in die Versicherungsbedingungen. Die aktuelle Debatte um die Kriegsausschlussklausel zeigt: Offenbar ist die Lage in der Cyberversicherung bei einigen Versicherern so schlecht, dass darüber nachgedacht wird, sich mit der Kriegsausschlussklausel vor einer möglichen Flut von neuen Schäden zu schützen.
Makler berichten, dass einige Versicherer prüfen, ob sie sich bei Cyber-Schäden durch russische Hacker auf die Kriegsausschlussklausel berufen können, die sich üblicherweise in den Cyber-Bedingungen findet. Auch schon vor dem Ukraine-Krieg hatten Versicherer in den USA versucht, in Berufung auf diese Klausel einen Milliardenschaden des Pharmaherstellers Merck durch russische Hacker abzulehnen. Damit kamen sie vor Gericht bislang nicht durch.
Russische Hacker: Problem erheblich verschärft
Mit dem russischen Angriff auf die Ukraine hat sich das Problem nun noch einmal erheblich verschärft. Schon bisher arbeiteten
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