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Das Betriebsrentenstärkungsgesetz verändert die Aufsicht

1. Juni 2017

Rita Lansch |

Auf die Anbieter der betrieblichen Altersversorgung (bAV) kommen jede Menge zusätzliche Anforderungen zu. Sie sollten sich darauf einstellen, dass sie künftig alle zwei Jahre einem europaweiten Stresstest unterzogen werden. Das erwartet jedenfalls BaFin-Exekutivdirektor Dr. Frank Grund. Dieses Jahr fühlt die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa den Einrichtungen (EbAV) von Mai bis Juli auf den Zahn. Die Ergebnisse werden Ende 2017 veröffentlicht. Immerhin konnte die deutsche Aufsicht verhindern, dass Einrichtungen und Trägerunternehmen offen an den Pranger gestellt werden. Es bleibt also (vorerst) alles anonym, doch der Transparenzdruck in der EU ist laut Grund enorm hoch.

Die CSU hat es zwar geschafft, dass die parlamentarischen Beratungen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) noch ein paar Wochen nach hinten geschoben worden sind. Doch aufhalten konnte der Freistaat die Rentenreform nicht mehr. „Ich bin sehr zuversichtlich, dass das BRSG die letzten beiden Hürden noch nehmen wird“, sagte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles auf der 79. Jahrestagung der aba

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