Das Konzept der kundeninduzierten Prämienreduktion im neuen Vermittlerrecht
23. April 2018Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski (Humboldt-Universität Berlin) |
1. Grundlegung
Am 23.02.2018 wird das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Vermittlerrichtlinie (IDD) <1> in Kraft treten. Teile davon, dazu gehört auch § 48b VAG (neu) <2> , sind bereits am Tag nach der Verkündung (29.07.2017) in Kraft getreten. Das Gesetz ordnet das Vermittlerrecht grundlegend neu. Es gilt nicht nur für den Versicherungsberater, zu dessen Gunsten ein Durchleitungsgebot (§48c VAG neu) eingeführt wurde, sondern auch für alle anderen Versicherungsvermittler, für die in Zukunft eigenständige Weiterbildungsgebote bestehen (§ 34d Abs. 9 GewO neu). <3>
2. Die Aufgabe der Provisionsbindung
Grundlegend für sämtliche Vermittler ist die Aufgabe der Provisionsbindung, zu der sich der Gesetzgeber aufgrund der Beschlüsse des Ausschusses für Wirtschaft- und Energie vom 28.06.2017 <4> nach kontroverser Diskussion durchgerungen hat. Der ursprünglich geplante Satz: „Der Versicherungsvermittler darf sich seine Tätigkeit unmittelbar oder mittelbar nur durch ein Versicherungsunternehmen vergüten lassen“ ist ersatzlos weggefallen. Damit wird
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