Das PFAS-Dilemma
1. Mai 2025Wie sollen die Versicherer mit gefährlichen neuen Risiken umgehen? Seit einiger Zeit wird intensiv darüber gestritten, welche Deckung es für das Risiko Ewigkeitschemikalien (PFAS) geben kann. Die Industrie warnte die Versicherer wiederholt vor einem pauschalen Ausschluss. Genau diesen Weg geht nun der GDV. Er hat eine Klausel für den Umgang mit PFAS in seinen unverbindlichen Musterbedingungen erarbeitet, wonach PFAS-Schäden zunächst vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. In einem zweiten Schritt können Versicherer mit den Kunden dann individuell vereinbaren, unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe Schäden durch bestimmte PFAS-Stoffe wieder eingeschlossen werden können.
Damit haben sich im Verband die Kräfte durchgesetzt, die beim Umgang mit PFAS unkontrollierbare Risiken sehen, für die es letztlich keine Standard-Deckung geben könne. Im Januar hatte sich das noch anders angehört: Damals hatte ein GDV-Vertreter bei der Euroforum-Haftpflichttagung erklärt, dass umfassende Ausschlüsse wie in den USA oder im Londoner Markt der falsche Weg seien. Diesbezügliche Sorgen der deutschen
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