Das Recht auf Vergessen nach Krebs: Chancen, Grenzen und offene Fragen für die Versicherungswirtschaft
1. November 2026Ulrich Pasdika (Mitglied des Vorstands, General Reinsurance AG) |
Andres Webersinke (Global Chief Underwriting Officer Life/Health, General Reinsurance AG) |
Annika Schilling (Senior Research Underwriting Manager, General Reinsurance AG) |
Ein berechtigtes Anliegen gewinnt an Dynamik
Die öffentliche Debatte über das Recht auf Vergessen nach Krebserkrankungen hat in den vergangenen Monaten erheblich an Dynamik gewonnen. Patientenverbände sowie politische Akteure auf nationaler und europäischer Ebene fordern weitreichende gesetzliche Regelungen, die nicht nur die kreditgebundene Todesfallabsicherung, sondern auch Formen der Lebens- und die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) erfassen sollen. <1,2> Dabei wird häufig auf Regelungen in anderen europäischen Ländern verwiesen.
Dieses Anliegen verdient Aufmerksamkeit und Respekt. Krebsüberlebende sollten einen fairen Zugang zu Versicherungsschutz erhalten. Darin sind sich die Beteiligten einig. Vor der Schaffung weiterer gesetzlicher Regelungen bedarf es jedoch einer sachlichen Diskussion über zentrale Fragen:
- Wie lässt sich das Ziel einer verbesserten Versicherbarkeit von Krebsüberlebenden mit den Grundprinzipien einer risikogerechten Versicherung langfristig vereinbaren?
- Können
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Kategorisiert in: 202611 Rückversicherung

