Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb im Sinne einer Stellenrechnung
1. Februar 2025Prof. Dr. Harald Brachmann |
1. Die Stellenrechnung
Die Stellenrechnung (vgl. die Kostenstellenrechnung im Rahmen des internen Rechnungswesens) hat die Aufgabe, die Aufwendungen am Ort ihrer Entstehung zu erfassen. Die Stellenrechnung liefert Informationen
- durch einen Periodenvergleich bzgl. der Aufwandsentwicklung der jeweiligen Stelle;
- durch einen Plan-Ist-Vergleich (s. die Budgetierung) mit einer Abweichungsanalyse der jeweiligen Stelle.
- Gemäß § 43 Abs. 1 RechVersV sind die Personal- und Sachaufwendungen und die kalkulatorischen Mietaufwendungen folgenden Funktionsbereichen (Stellen) zuzuordnen bzw. zu verrechnen:
- Regulierung von Versicherungsfällen bei Berücksichtigung von Versicherungszweigen im Rahmen der Schaden- und UnfallVU;
- Abschluss von Versicherungsverträgen bei Berücksichtigung von Versicherungszweigen im Rahmen der Schaden- und UnfallVU und den Abschlussaufwendungen gemäß § 43 Abs. 2 RechVersV;
- Verwaltung von Versicherungsverträgen bei Berücksichtigung von Versicherungszweigen im Rahmen der Schaden- und UnfallVU und den Verwaltungsaufwendungen gemäß § 43 Abs. 3 RechVersV;
- Verwaltung von Kapitalanlagen.
Diese Vorgehensweise führt dazu, dass es sich bei den Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb um
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