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Die Due Diligence-Prüfung von Versicherungsund Maklermaklerunternehmen

1. September 2020

Dr. Heiko Buck (WP/StB, Versicherungskaufmann, ö.b.u.v. Sachverständiger. Der Autor ist in eigener Kanzlei als Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Unternehmensberater und gerichtlicher Gutachter für Unternehmensbewertungen in Hamburg tätig. Spezialgebiete sind die Bewertung, Beratung und Prüfung von Versicherungsunternehmen, Versicherungsmaklern und Versicherungsbeständen.) |

I. Einleitung

Der An- und Verkauf eines Versicherungs- oder eines Maklerunternehmens sowie eines Versicherungsbestands ist aus steuerlicher, rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht ein komplexer Vorgang und mit vergleichsweise hohen Risiken verbunden. <1> Bevor der Unternehmens-oder Bestandskaufvertrag (später) ausgestaltet wird, wird im Vorfeld regelmäßig eine Prüfung des Kaufobjektes im Rahmen einer sogenannten Due Diligence durchgeführt. Die Due Diligence ist eine zentrale Maßnahme im Rahmen eines Unternehmenskaufs. Due Diligence-Prüfungen stellen beim entgeltlichen Unternehmenserwerb, aber auch bei der Erstellung von Börsen- oder Verkaufsprospekten eine wesentliche Grundlage zur Ermittlung von Risiken dar. Darüber hinaus bieten sie auch eine Auswahl an Gestaltungsoptionen.

Dem Namen nach ist bei einer Due-Diligence-Prüfung „besondere Sorgfalt“ aufzuwenden. <2> Der Maßstab der jeweils gebührenden Sorgfalt ist

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