Die Fahrerschutzversicherung
15. Januar 2021Sabine Maier (Senior Claims Analyst, Gen Re, Köln) |
Die Fahrerschutzversicherung ist auch 20 Jahre nach ihrer Einführung in Deutschland in der Bevölkerung größtenteils unbekannt. Nach einem BGH-Urteil am 26. März 2014 hat sie jedoch an Bedeutung gewonnen, da in der Folge der Entscheidung mehr Versicherungsmakler auf den Abschluss einer Fahrerschutzversicherung hinweisen. Der BGH hatte entschieden, dass ein Versicherungsnehmer bei mangelhafter Beratung vom Versicherungsmakler verlangen kann, so gestellt zu werden, als hätte er den erforderlichen Versicherungsschutz erhalten („Quasideckung“). Mit den AKB-Musterbedingungen hat der GDV im Jahr 2015 schließlich erstmalig die Fahrerschutzversicherung in die Bedingungen aufgenommen. Diese Änderungen haben uns veranlasst, das Thema Fahrerschutz erneut zu untersuchen. Schwerpunkte der Untersuchung waren der Bekanntheitsgrad in Deutschland und die inhaltlichen Änderungen in der Fahrerschutzversicherung.
1. Die Fahrerschutzversicherung
Erleidet der Fahrer eines Fahrzeugs einen Schaden, sind die finanziellen Folgen, die durch einen erlittenen Personenschaden entstanden sind, nur dann gedeckt, wenn ein Unfallgegner dafür haftbar
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Kategorisiert in: 202102 Kfz-Versicherung