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Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 – worüber Makler die Gewerbekunden unterrichten sollten

1. Juli 2026

Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski (Humboldt-Universität Berlin) |

I. Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

Die MaschinenVO (EU) 2023/1230 vom 14.06.2023 <1 >wird in wesentlichen Teilen am 14.01.2027 in Kraft treten (Art. 54). Einige Regelungen gelten auch schon zuvor. Die MaschinenVO löst die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab. Es geht darum, für den Maschinensektor gemeinsame Sicherheits- und Gesundheitsschutzstandards in allen Mitgliedstaaten zu schaffen und damit Hindernisse für den Handel mit Maschinen in Europa zu überwinden. Insbesondere das Konformitätsbewertungsverfahren muss für alle Maschinenhersteller in Europa einheitlich gelten. Deshalb wurde die Richtlinie 2006/42/EG durch eine europaweit einheitliche und unmittelbar geltende Verordnung ersetzt. <2>

Die VO gilt für Maschinen und bestimmte Bauteile (Art. 2 Abs. 1). Sie gilt nicht für Kraftfahrzeuge, Schiffe, luftfahrtechnische Produkte, Waffen, Haushaltgeräte oder Hochspannungsausrüstung, wie etwa Transformatoren (Art. 2 Abs. 2). Der Begriff Maschine ist in Art. 3 definiert, ebenso wie der Begriff der Konformitätsbewertung (Art. 3 Nr. 28).

Die Hersteller von Maschinen müssen gewährleisten,

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