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Die richtigen Lehren aus Wirecard ziehen – auch für die Versicherungsaufsicht

3. August 2020

Dr. Axel Wehling (Wehling Rechtsanwälte) |

Wirecard erschüttert das deutsche Finanzsystem. Ein Bilanzskandal bislang so in Deutschland nicht gekannten Ausmaßes. Ein Viertel der Bilanzsumme ist über Nacht verschwunden. Wirtschaftsprüfer haben über Jahre nichts bemerkt. Ein DAX 30 Unternehmen fällt innerhalb von Tagen ins Nichts und stellt Insolvenzantrag. Sogar eine Sonderprüfung einer weiteren Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat mehr Nebel als Licht gebracht. Die Aufsicht erstattete Strafanzeige gegen Journalisten, statt gegen das Unternehmen zu ermitteln. Ob der Begriff „Schande“ seitens des BaFin Präsidenten richtig ist, wird erst die weitere Aufarbeitung des Falles zeigen.

Alles dieses konnte trotz einer förmlichen Regulierungsoffensive auf europäischer und nationaler Ebene nicht verhindert werden. Im Rahmen einer kurzen, nicht abschließenden Aufzählung sei nur an folgende Regulierungsmaßnahmen der letzten Zeit erinnert: Abschlussprüferregulierung inklusive Rotation, Zahlungsdienstrichtlinie, Aktionärsrrechterichtlinie usw. Andere Teilnehmer am Finanzmarkt wurden unter Aufsicht der EZB gestellt.

Tausende von Seiten neuer detaillierter Regulierung

Die drei europäischen Aufsichtsbehörden EBA, EIOPA und ESMA

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