Die Solvabilitätsquoten deutscher Lebensversicherer nach Solvency I und Solvency II im Vergleich
15. April 2018Prof. Dr. Daniel Lange (lehrt Versicherungsmanagement an der Wiesbaden Business School der Hochschule RheinMain) |
Timo Emrich (hat den Masterstudiengang „Insurance and Finance“ an der Hochschule RheinMain im vergangenen Jahr als jahrgangsbester Student absolviert.) |
Mit der Einführung des neuen Aufsichtssystems Solvency II änderten sich insbesondere auch die Anforderungen an die Kapitalausstattung der Versicherungsunternehmen. Mit den neuen Vorgaben sollte „ein risikobasierter Ansatz gewählt werden, der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen Anreize für die richtige Messung und Handhabung von Risiken bietet“. <1> Freilich war es auch unter dem vorherigen Aufsichtssystem ein zentrales Anliegen der Aufsichtsbehörden, die Versicherungsnehmer zu schützen und deren Risiken zu reduzieren, <2> doch steht im Zentrum der Ermittlung der Solvenzkapitalanforderungen nun weniger das Geschäftsvolumen, <3> sondern vielmehr die auf der Grundlage moderner Methoden des Risikomanagements ermittelte, umfassende Exponierung des Versicherungsunternehmens gegenüber einer Vielzahl unterschiedlicher Risiken.
Aufgrund der mit Solvency II einhergehenden vielfältigen Änderungen hinsichtlich der Bestimmung der aufsichtsrechtlich anerkannten Eigenmittel (Ist-Solvabilität)
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Kategorisiert in: 201808 Solvency II