Digitale Rentenübersicht als rechtssichere Grundlage für die Vorsorgeberatung
1. Juli 2025Die Einführung der Digitalen Rentenübersicht (DRÜ) ist nach langen, mühsamen Jahren der Vorbereitung ein Quantensprung für die Altersvorsorgetransparenz in Deutschland. Für die Vermittler ergibt sich daraus eine wichtige Frage: Sind sie künftig verpflichtet, die Daten aus der DRÜ aktiv in ihre Beratung einzubeziehen? Das Beratungshaus Aeiforia hat diese Frage nun aufgegriffen und ein Kurzgutachten bei der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei Wirth Rechtsanwälte in Auftrag gegeben. Ziel des Gutachtens war es, zu klären, ob und in welchem Umfang sich aus der DRÜ neue Sorgfaltspflichten, Fragepflichten sowie haftungsrelevante Anforderungen für Vermittler und Makler ergeben. Dabei standen insbesondere die gesetzlichen Pflichten nach § 60 ff. VVG im Fokus.
Das Gutachten macht deutlich: Da die DRÜ Informationen bereitstellt, die für die objektive Bedarfsermittlung bei der Vermittlung einer Altersvorsorge-Versicherung zwingend notwendig sind, erstreckt sich bei Versicherungsmaklern die Fragepflicht gem. § 61 Abs. 1 S. 1 VVG auch auf diese in der DRÜ zusammengefassten Informationen. Für
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