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Druck auf das Geschäftsmodell Run-off

1. September 2019

Es sah so aus, als ob sich die anfängliche Aufregung über den Verkauf von Lebensversicherungen an Run-off-Plattformen gelegt hätte und die externe Abwicklung von Altverträgen auch in Deutschland zum Alltag des Lebensversicherungsgeschäftes gehören würde, wie es in Großbritannien schon lange der Fall ist. Jetzt könnte es mit der Ruhe beim Run-off aber vorbei sein. Von zwei Seiten gerät das Geschäftsmodell aktuell überraschend unter Druck.

In Großbritannien hat das oberste Gericht kürzlich einen milliardenschweren Run-off-Deal zwischen der Versicherungsgruppe M&G Prudential und dem Abwickler Rothesay verboten. Begründung: Die Versicherten hätten ihre Verträge bewusst bei einem alten, traditionsreichen Unternehmen abgeschlossen, das sich auf die Unterstützung einer breit diversifizierten Gruppe verlassen könne. Der Abwickler Rothesay Life weise nicht dieselbe erfolgreiche Geschichte auf wie die Prudential, die es schon seit 171 Jahren gebe und die eine der bekanntesten britischen Versicherungsmarken sei.

Eine große Unsicherheit hat seitdem den Run-off-Markt in Großbritannien befallen. Das Urteil könnte dem Geschäftsmodell künftig die Grundlage entziehen. Denkbar wäre das auch in Deutschland – wenn sich ein Versicherter als Kläger fände, der als Kunde etwa der Generali einen Fortfall der Geschäftsgrundlage für seinen Vertrag sieht, weil er jetzt nicht mehr bei einem der größten Assekuranzkonzerne versichert ist, sondern bei einem Newcomer, dessen Existenz auf der Anlagestrategie von Finanzinvestoren beruht. Vor Gericht müsste er dann gegen die Expertise der Fachaufsicht BaFin argumentieren, die ihre Zustimmung zu der Übertragung gegeben hat. Das hatte übrigens auch die Aufsicht in Großbritannien getan – was jetzt vor Gericht keine Rolle spielte.

Ein weiterer Angriff gegen das bisherige Run-off-Modell kommt in Deutschland von zwei bemerkenswerten Alliierten: Die Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten und der Vermittlerverband AfW haben kürzlich ein gemeinsam erarbeitetes Wechselmodell vorgelegt. Sie fordern ein außerordentliches Wechselrecht für Kunden, deren Police an eine Run-off-Plattform veräußert wird. Dabei soll ein „fairer Run-off-Übertragungswert“ ermittelt werden, der zum Beispiel die Portabilität eines Vertrages zu einem anderen Versicherer möglich mache und einen echten Wettbewerbsmarkt für Bestandsverträge schaffe.

Eine umfassende Weitergabe von Mitteln, die heute bei der Kündigung eines Vertrages beim Versicherer verbleiben, würde das Run-off-Geschäft deutlich unattraktiver machen. Es lebt ja nicht nur von Kostensynergien, sondern auch von den verschiedenen Reservetöpfen, die zum Abwickler wandern und dort entsprechend einsetzbar sind. Auf eine echte Portabilität der Verträge könnte sich die Branche dabei kaum einlassen, weil letztlich die Kalkulationsgrundlagen bei den einzelnen Versicherern zu unterschiedlich sind und sich außerdem die individuelle Risikolage bei biometrischen Deckungen so negativ entwickeln könnte, dass der Kunde auch bei Mitgabe aller Reserven keinen Versicherungsschutz mehr bekäme.

Damit aus diesen Vorschlägen, die sich aus den verständlichen Vorbehalten gegenüber den Run-off-Strategien großer, internationaler Versicherer speisen, kein verbraucherpolitischer Flächenbrand wird, müssen die Run-off-Plattformen in Deutschland möglichst schnell unter Beweis stellen, dass ihre Kunden tatsächlich von diesem Geschäftsmodell profitieren: durch sinkende Kosten und eine faire Beteiligung an den einzelnen Gewinntöpfen. Nur so werden sich langfristig die Bedenken von Kunden, Verbraucherschützern und Vermittlern ausräumen lassen.

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