
Elementarschäden – Versicherungspflicht oder funktionsfähiger Wettbewerb für Versicherungsdeckungen?
1. Mai 2025PD Dr. Dieter Hesberg (Der Autor ist Lehrbeauftragter am Institute for Risk Management and Insurance an der University of Hamburg Business School.) |
1. Aktuell im Fokus: Versicherungen für Großschäden durch Naturereignisse
Die zahlreichen Stürme und Überflutungen in der jüngsten Vergangenheit mit extrem großen Schadenvolumina (z.B. Ahrtal, Erft, Donau, Elbe, Aller) haben die Frage wieder aktuell werden lassen, ob eine gesetzlich verankerte Versicherungspflicht für Elementarschäden eine effektive finanzielle Vorsorge für die erwartbaren Kosten der Schadenbeseitigung gewährleisten kann.
Damit würde für staatstragende Politiker der gleichsam innere Zwang entfallen, „um der Solidarität willen“ großzügige Wiederaufbauhilfen zu versprechen, denn der Umfang der Schäden – insbesondere der großen – , die in Katastrophenfällen durch private Elementarschadenversicherungen gedeckt sind, ist derzeit relativ gering. Der letztgenannte Zustand ist in den fraglichen Gefahrenlagen nicht zuletzt auf hohe Beitragsaufschläge, mangelnde finanzielle Ressourcen und/oder geringe bzw. inkonsistente Risikoaversion der Nachfrager zurückzuführen.
In der Diskussion um die Einführung einer Versicherungspflicht für Elementarrisiken
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Kategorisiert in: 202505 Elementarschadenversicherung Teaser
