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Evaluierung: Hält die IDD, was sie versprochen hat?

1. Januar 2021

Dr. Helge Lach (Stv. Vorsitzender des Bundesverbands Deutscher Vermögensberater e.V.) |

1. Einführung, Überblick und Methodik

a) Harmonisierung und Verbraucherschutz

Die zentralen Anliegen der am 22. Februar 2016 in Kraft getretenen IDD (EU-Richtlinie 2016/97) waren insbesondere die Harmonisierung der rechtlichen Regelungen zum Versicherungsvertrieb in den EU-Mitgliedsstaaten und die Verbesserung des Verbraucherschutzes. Der deutsche Gesetzgeber hat die Vorgaben im Jahr 2018 mit gewerbe-, versicherungsvertrags- und aufsichtsrechtlichen Regelungen sowie der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) in nationales Recht transformiert.

b) Evaluierung im Jahr 2021

Im Laufe des Jahres 2021 soll die IDD „evaluiert“ werden. Dabei wird geprüft werden, ob die Regelungen angemessen in die nationalen Rechtsrahmen eingebunden wurden und ob sie zu den beabsichtigten Wirkungen führen. Die europäische Aufsichtsbehörde EIOPA (European Insurance an Occupational Pension Authority) hat dazu Mitte November 2020 im Rahmen eines Konsultationsverfahrens einen Fragebogen im Internet veröffentlicht, in dem alle „Stakeholder“ zu Wort kommen sollen. Die Frist zur Beantwortung endet am 1.

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