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Führt die Höhe der Provisionen zu Fehlanreizen bei der Vermittlung von Restkreditversicherungen?

1. Februar 2019

Die Forderung nach einem Provisionsdeckel lässt sich nicht mit geltenden Vorschriften zu Beratungspflichten und Vermeidung von Interessenkonflikte begründen

David Furtwängler (Hauptbevollmächtigter / CEO BNP Parib as Cardif Deutschland) |

Im Beitrag „Die Restkreditversicherung im Marktvergleich: Eine wettbewerbsfähige Police“ <1> habe ich darauf hingewiesen, dass eine sachliche Beurteilung des von den Verbraucherschützern geforderten Provisionsdeckels für den Vertrieb von Restkreditversicherungen (RKV) durch Banken über drei Fragestellungen erfolgen muss:

1. Inwieweit ist der Preis einer RKV angemessen und aus Verbrauchersicht nicht überhöht?
2. Führen die aktuellen Provisionshöhen im Bankenvertrieb zu Fehlanreizen und Interessenskonflikten?
3. Welche Risiken und Nebenwirkungen hätte eine amtliche Provisionsdeckelung in der RKV?

Eine faktenbasierte Untersuchung der ersten Frage hat ergeben, dass die Restkreditversicherung den Vergleich mit Preisen und Leistungen von Absicherungsangeboten aus dem Individualversicherungsmarkt nicht zu scheuen braucht. Obwohl die Provisionen dort zum Teil höher sind als in anderen Sparten, profitieren insbesondere ältere Personen. Diese erhalten den Versicherungsschutz über eine

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