Greenwashing: Wenn Nachhaltigkeit zur Haftungsfalle wird
1. März 2025M.S. |
Der Bereich Nachhaltigkeit / ESG ist zu einem unübersichtlichen Dschungel von Gesetzgebung, Regulierung und Rechtsprechung geworden. Hier lauern zahlreiche Fallstricke für die Unternehmen und das Management. Aus der anfänglichen Euphorie, sich mit seinem Unternehmen für mehr Nachhaltigkeit zu engagieren und sich damit auch in der Öffentlichkeit und gegenüber den Investoren zu profilieren, ist mittlerweile bei vielen die Angst geworden, hier irgendetwas falsch zu machen und dann wegen Greenwashing in die Haftung zu geraten.
Die Gefahr lauert überall: Werbekampagnen, irrelevante oder nicht aussagekräftige Labels und Zertifizierungen, fragwürdige Leuchtturmprojekte und Hope Stories, aber auch die „Inszenierung“ von Umweltorganisationen gehörten zu den Risikobereichen – wie natürlich auch glatte Lügen, sagte Karen Witt, Head of Financial Services Group Germany, Aon, auf der diesjährigen Euroforum-Haftpflichttagung in Köln. Bereits eine einzige überzogene „grüne“ Werbeaussage könne ausreichen, um das Management auf Schadenersatz zu verklagen. Nachhaltigkeit werde so zur Haftungsfalle.
Die persönliche Haftung des Managements für Greenwashing
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Kategorisiert in: 202503 Assekuranz aktuell Nachhaltigkeit