Haftung und Bußgelder nach der DSGVO – wie der IT-Grundschutz dem Versicherungsmakler helfen kann
1. Juli 2020Stephan Michaelis (Kanzlei Michaelis, Hamburg) |
Daniel Weber (Kanzlei Michaelis, Hamburg) |
I. Einleitung
Der „IT-Grundschutz“ des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, kurz BSI, stellt seit 25 Jahren eine bewährte Methodik dar, um das Niveau der Informationssicherheit in Behörden und Unternehmen jeder Größenordnung zu erhöhen. Die Angebote des IT-Grundschutzes finden Anwendung in Verwaltung und Wirtschaft und gelten als Maßstab, wenn es um die Absicherung von Informationen und den Aufbau eines Managementsystems für Informationssicherheit (ISMS) geht.
Der IT-Grundschutz richtet sich nach seiner grundlegenden Überarbeitung im Herbst 2017 nicht mehr allein an Behörden und große Unternehmen, sondern nunmehr auch an Mittelständler und Kleinunternehmen. Der IT-Grundschutz führt nicht allein zu einer Erhöhung des Niveaus der Informationssicherheit. Neben dieser Primärwirkung kann der IT-Grundschutz auch auf Sekundärebene von Bedeutung sein, wenn es etwa bei Verstößen um die Verhängung von Bußgeldern geht oder aber im Schadensfall Haftungsfragen aufkommen.
Diese Wirkung des IT-Grundschutzes auf Sekundärebene soll
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Kategorisiert in: 202013 Datenschutz