Holpriger Weg zur IDD
4. Mai 2018Es ist ein holpriger Weg zur endgültigen Umsetzung der IDD: Zunächst hatte der deutsche Gesetzgeber ungewollt für ein regulatorisches Vakuum gesorgt, weil es für die Tätigkeit der Versicherungsberater bis zum Inkrafttreten der IDD am 23.2. 2018 keine Rechtsgrundlage gibt, denn der alte § 34e GewO wurde nämlich leider schon mit der Verkündung des Gesetzes im Juli 2017 außer Kraft gesetzt. Dieses Kuriosum sorgt für Stirnrunzeln, hat aber in der Praxis wahrscheinlich wenig Relevanz, es sei denn, profilierungsfreudige Anwälte streben bei einzelnen Beratern eine gerichtliche Statusklärung bis zum Februar 2018 an. Aus Europa kündigt sich derweil eine Verschiebung der IDD-Umsetzung an. Weil die europäischen Durchführungs-Bestimmungen zur IDD zu lange auf sich warten ließen, hat nun der Wirtschaftsausschuss (Econ) des EU-Parlaments der EU-Kommission mit großer Mehrheit empfohlen, dass es mehr Zeit für die Umsetzung der IDD geben soll. Konkret wären danach die Vorgaben zwar wie geplant bis 23. Februar 2018 in nationales Recht
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Kategorisiert in: 201721 Assekuranz aktuell