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Im Zweifel: Weiterbilden

1. Juni 2019

Prof. Dr. Matthias Beenken (Fachhochschule Dortmund) |
Reinhardt Lüger (3L Consult) |

In der Aprilausgabe der Zeitschrift Gewerbearchiv (GewArch) veröffentlichten mehrere Vertreter/-innen der Industrie- und Handelskammern und des Deutschen Industrie- und Handelskammertags einen Fachbeitrag über verschiedene Zweifelsfragen zur Weiterbildungspflicht der Versicherungsvermittler und der Angestellten/Beschäftigten. <1> Daraus ergeben sich Hinweise auf mögliche künftige Vorgehensweisen der Erlaubnisbehörden, die zum Teil auch über Aussagen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) <2> hinausgehen.

Bei dem Fachbeitrag handelt es sich allerdings nicht um eine rechtsverbindliche Verwaltungsanweisung. Die Autoren des Fachbeitrags betonen, dieser gebe nur „die persönliche Meinung der Verfasser wieder“. Damit bleiben vorerst weiter verschiedene Fragen zur Umsetzung der aus der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD stammenden Anforderungen an Versicherungsunternehmen und den Vermittler offen. Es wäre wünschenswert, wenn die BaFin nun ihrerseits das Rundschreiben 11/2018 überarbeitet und die von den IHK-Vertretern (und auch Branchenvertretern) diskutierten Fragen beantwortet.

Nachfolgend sollen einige ausgewählte Aspekte aus dem Fachbeitrag dargestellt und kritisch beleuchtet werden.

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