Kein Widerspruchsrecht gegen Bestandsübertragung bei Maklerwechsel wegen fehlender Originalvollmacht (I.)
15. Januar 2018Wolf Kindervater (RA, Hamburg) |
In den Artikeln „Anspruch auf schriftliche Originalvollmacht beim Maklerwechsel: Die Grenze der Leistungsfähigkeit bei Maklerwechsel“ (ZfV 2017, S. 353f.) und „Anspruch auf schriftliche Originalvollmacht bei Maklerwechsel: Zum Zweiten“ (ZfV 2017, S. 518f.) haben die Autoren Michaelis und Schwintowski ihre rechtliche Bewertung von Bestandsübertragungsvorgängen bei Vorlage einer Maklervollmacht durch einen neuen Makler beim Versicherer dargelegt. Aus dieser Bewertung leiten sie die Möglichkeit für den „Altmakler“ ab, im Rahmen der in der Versicherungswirtschaft bei Bestandsübertragungen gebräuchlichen Abläufe eine Bestandsübertragung durch den Versicherer zu verhindern und den Courtageanspruch zu behalten. Die Autoren postulieren dabei publikumswirksam „einen Anspruch auf Vorlage der [Makler-]Originalvollmacht“ und schüren dabei die Angst vor Insurtechs, welche „Bestände auf Knopfdruck“ verschwinden lassen können sollen. Nicht nur ist die rechtliche Herleitung fehlerhaft. Sie bietet insbesondere auch keine Lösungen in der rechtlichen Behandlung von Bestandsübertragungen. Sie appelliert an das Misstrauen gegenüber Maklerkollegen und Versicherern und leistet einem unnötigen Formalismus Vorschub, der die Branche bei den Versicherungsnehmern in einem schlechten Licht erscheinen lässt.
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