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Lernerfolgskontrollen in der Weiterbildung des Versicherungsvertriebs

1. August 2026

Prof. Dr. Matthias Beenken (Fachhochschule Dortmund)  |
Reinhardt Lüger (3L-Consult) |

Mit der bevorstehenden Novellierung der Richtlinie IDD werden Nachweise einer erfolgreich absolvierten Weiterbildung eine größere Bedeutung bekommen als bisher. Das wirft Fragen auf, was eine Lernerfolgskontrolle ist, wie sie durchgeführt werden kann, und was sich durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) daran ändert.

1. Rechtliche Anforderungen

1.1 Europarechtliche Vorgaben

Die Richtlinie (EU) 2016/97 über Versicherungsvertrieb (IDD) <1> fordert, dass Versicherungs- und Rückversicherungsvertreiber sowie im Versicherungsvertrieb tätige Angestellte von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen „über die angemessenen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen, die sie zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen“. Dazu sollen eine „ständige berufliche Schulung und Weiterbildung“ vorgesehen werden. Ziel ist für die betroffenen Personen, „ein angemessenes Leistungsniveau aufrechtzuerhalten, das den von ihnen wahrgenommenen Aufgaben und dem entsprechenden Markt entspricht“ (Art. 10 Abs. 1, 2 IDD).

Das erfordert eine Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen: „Hierfür richten die Mitgliedstaaten Mechanismen zur wirksamen Kontrolle

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