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MaGo-Anforderungen an die Organisation, Prozesse und Systeme der Versicherungs-IT

22. August 2018

Sebastian Ertl (Director Risk Advisory bei Deloitte) |
Markus Scherer (Manager Risk Advisory bei Deloitte.) |

Am 25. Januar 2017 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das Rundschreiben 2/2017 VA „Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen“ (MaGo) veröffentlicht. Ziel des Rundschreibens ist die verbindliche BaFin-Auslegung bestehender Governance-Anforderungen aus dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und der delegierten Verordnung EU 2015/35. Es tritt systematisch an die Stelle des aufgehobenen Rundschreibens 3/2009 (VA) (MaRisk) und trat am 1. Februar 2017 in Kraft. Das MaGo-Rundschreiben ersetzt folgende BaFin-Auslegungsentscheidungen:

– Allgemeine Governance-Anforderungen an Versicherungsunternehmen vom 01.01.2016
– Risikomanagement in Versicherungsunternehmen vom 01.01.2016
– Outsourcing bei Versicherungsunternehmen vom 21.12.2015
– versicherungsmathematische Funktion in Versicherungsunternehmen vom 21.12.2015
– interne Kontrollen und interne Revision in Versicherungsunternehmen vom 21.12.2015
– Eigenmittelanforderungen und Governance-System vom 21.12.2015

Inhaltlich befasst es sich mit dem Aufsichtssystem Solvabilität II. In der Folge gilt das MaGo-Rundschreiben grundsätzlich für alle Erst- und Rückversicherungsunternehmen mit Sitz im Inland oder in einem Drittstaat (Ausnahmen gelten für

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