Mangelnder Schutz: Was passieren muss, damit D&O-Versicherungen nicht zum Ladenhüter werden
15. Dezember 2018Karsten Kiesel (Rechtsanwalt bei der Kanzlei Schultze & Braun, Stuttgart; Experte für Sanierungs- und Insolvenzberatung.) |
Ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat eine mögliche Lücke im Versicherungsschutz bei D&O-Versicherungen aufgedeckt. Versicherer müssen hier reagieren und die Bedingungen anpassen, wenn sie keinen Einbruch der Nachfrage in Kauf nehmen wollen.
Was nützt einem eine Versicherung, die im Ernstfall nicht zahlt? Diese Frage könnten sich künftig Manager in Organstellung stellen, die für ihre Entscheidungen als Organ einer Gesellschaft im Falle einer Insolvenz haftbar gemacht werden und selbst bezahlen müssen. Bislang haben die Gesellschaften für diese finanzverantwortlichen Organe eine D&O-Versicherung abgeschlossen, um insbesondere im Insolvenzfall deren Privatvermögen zu schützen.
Kein Schutz bei verbotenen Zahlungen
Ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Juli 2018 – Aktenzeichen I-4 U 93/16 – Fundstelle=BeckRS 2018, 16103) hat nun jedoch für eine mögliche Lücke im D&O-Versicherungsschutz gesorgt. Demnach müssen Versicherungen für bestimmte, in der Praxis aber besonders bedeutsame
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