Messung des Kundennutzens bei Lebensversicherungen: Methodendarstellung unter Einbezug der Verrentungsphase Teil 1: Theoretische Entwicklung der Methodik
1. Dezember 2025Axel Kleinlein (Mathconcepts, Berlin) |
Mit dem „Merkblatt 01/2023 (VA) zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“ hat die BaFin Hinweise gegeben, was sie unter einem hinreichenden Kundennutzen versteht. Aus dem Merkblatt können insbesondere Anforderungen an den quantitativen Kundennutzens abgeleitet werden:
So soll das Produkt zu einer positiven Realrendite führen (Randziffer 15). Dabei verweist die BaFin auf das 2 % Inflationsziel der EZB. Ausdrücklich soll dies auch gelten, wenn der Rentenbezug einbezogen wird <1>.
Bezüglich des Rentenbezuges ist nämlich in Randziffer 9 angemerkt:
„Auch ein vorgesehener Rentenbezug, der sich an die Ansparphase anschließt, unterliegt als Produkteigenschaft der Prüfung eines angemessenen Kundennutzens. Anknüpfungspunkt ist insbesondere das Verhältnis zwischen dem am Ende der Ansparphase zur Verfügung stehenden Kapital und den vom Kunden voraussichtlich bezogenen Rentenleistungen.“
Weitere Konkretisierungen finden sich für die „Prüfung“ im Merkblatt nicht.
Im Rahmen dieses Beitrags erfolgt nun die Darstellung, wie eine solche Prüfung aktuariell erfolgen kann.*
Prüfung der quantitativen Kriterien des Kundennutzens
Ausgehend
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Kategorisiert in: 202512 Lebensversicherung

