Michaelis gegen Schwintowski: Beratungsverzicht zulässig oder nicht?
1. März 2026Stephan Michaelis (Rechtsanwalt LL.M., Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, Hamburg) |
Professor Dr. Hans-Peter Schwintowski (Humboldt Universität Berlin) |
Unsere gemeinsam ausgewählte Überschrift soll natürlich Ihre Aufmerksamkeit erregen, damit Sie sich mit diesem Thema intensiv auseinandersetzen. Denn es ist ein sehr wichtiges und praxisrelevantes Thema.
Es ist immer unglaublich befruchtend, wenn unterschiedliche Auffassungen aufeinandertreffen. Zur Lösung etwaiger Probleme hilft ein wechselseitiger Perspektivenwechsel. Darum ist eine gegenseitige Ergänzung und eine Diskussion zwischen Wissenschaft und Praxis immer von großer Bedeutung für den Anwender, also den Versicherungsmakler. So auch zu dem heutigen Thema, inwieweit ein Beratungs- und Dokumentationsverzicht wirksam vereinbart werden kann.
Denn eines ist: Ein Versicherungsmakler benötigt eine Beratungsdokumentation oder eine Beratungs- bzw. Beratungsdokumentationsverzichtserklärung. Liegt beides nicht vor, führt dies zu einer Umkehr der Beweislast in Bezug auf die haftungsbegründende Pflichtverletzung. Damit müsste dann der Versicherungsmakler beweisen, dass er vollumfänglich und auf alle relevanten Aspekte eingehend beraten hat. Kann er diesen Beweis nicht erbringen,
Hat dieser Artikel Ihr Interesse geweckt und möchten Sie ihn (weiter-)lesen?
Mit einem Abo der Zeitschrift für Versicherungswesen können Sie diesen und viele weitere interessante Artikel lesen. Sie haben die Wahl zwischen einem klassischen Print-Abo (AboClassic), das Sie gern mit dem Digitalzugang AboPlus Digital (AboPlus Digital) ergänzen können, oder einem rein digitalen Abo (AboDigital). Falls Sie sich erst später entscheiden wollen, nehmen Sie doch zunächst ein Probeabo, mit dem Sie alle Leistungen für 3 Ausgaben kostengünstig ausprobieren können. Wenn Sie nur genau diesen einen Artikel lesen möchten, ist eventuell auch eine Einzelheftbestellung für Sie interessant.
Falls Sie bereits einen Onlinezugang haben, melden Sie sich bitte unter www.allgemeiner-fachverlag.de/login/ an.
