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Michaelis gegen Schwintowski: Beratungsverzicht zulässig oder nicht?

1. März 2026

Stephan Michaelis (Rechtsanwalt LL.M., Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, Hamburg) |
Professor Dr. Hans-Peter Schwintowski (Humboldt Universität Berlin) |

Unsere gemeinsam ausgewählte Überschrift soll natürlich Ihre Aufmerksamkeit erregen, damit Sie sich mit diesem Thema intensiv auseinandersetzen. Denn es ist ein sehr wichtiges und praxisrelevantes Thema.

Es ist immer unglaublich befruchtend, wenn unterschiedliche Auffassungen aufeinandertreffen. Zur Lösung etwaiger Probleme hilft ein wechselseitiger Perspektivenwechsel. Darum ist eine gegenseitige Ergänzung und eine Diskussion zwischen Wissenschaft und Praxis immer von großer Bedeutung für den Anwender, also den Versicherungsmakler. So auch zu dem heutigen Thema, inwieweit ein Beratungs- und Dokumentationsverzicht wirksam vereinbart werden kann.

Denn eines ist: Ein Versicherungsmakler benötigt eine Beratungsdokumentation oder eine Beratungs- bzw. Beratungsdokumentationsverzichtserklärung. Liegt beides nicht vor, führt dies zu einer Umkehr der Beweislast in Bezug auf die haftungsbegründende Pflichtverletzung. Damit müsste dann der Versicherungsmakler beweisen, dass er vollumfänglich und auf alle relevanten Aspekte eingehend beraten hat. Kann er diesen Beweis nicht erbringen,

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