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Neues Vergütungsmodell zur Bestandspflegeprovision

15. Mai 2017

Stephan Michaelis (Rechtsanwalt, Kanzlei Michaelis, Hamburg) |
Stephanie Has (Rechtsanwältin, Kanzlei Michaelis, Hamburg) |

Weniger BP ohne Neugeschäft, geht das?

In der Versicherungswirtschaft „findet“ sich derzeit ein neue Vergütungsmodell, gerichtet auf die Tätigkeit von Versicherungsvertretern nach § 84 HGB. Dieses Modell sieht vor, dass die Bestandspflegeprovision des Versicherungsvertreters nur unter der Bedingung gezahlt werden soll, wenn auch Neugeschäft eingereicht wird. Danach soll eine Bestandsprovision zunächst nur ausgezahlt werden, wenn der Versicherungsvertreter, je nach entsprechender Sparte, eine festgesetzte Neuproduktion erreicht. Je nach Höhe des vermittelten Neugeschäftes wird letztlich auch die Höhe der Bestandspflegeprovision aus dem schon längst vorhandenen (Alt-) Bestand festgesetzt. Wirtschaftlich könnte man so den Handelsvertreter zwingen, Neuproduktion zu liefern oder die Höhe seiner Gesamteinnahmen zu reduzieren, damit es sich „rechnet“.

Aufgrund dieses Vergütungsmodells stellt sich jedoch insgesamt die Frage, ob die Bestandspflegeprovision des Handelsvertreters generell beschränkt werden kann oder sogar komplett abdingbar ist und insgesamt von der Höhe des Neugeschäftes/

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