NIS-2: Wenn gesetzliche Standards zur Deckungspflicht werden
1. April 2026John Braun (Der Autor ist Head of Distribution bei Baobab Insurance, einem digitalen Assekuradeur technischer Risiken.) |
Mit der NIS-2-Regulierung transformiert sich die IT-Sicherheit von der technischen Fachaufgabe zur haftungsrelevanten Management-Priorität. Diese neue Rechtslage rückt Versicherungsmakler unmittelbar in die Pflicht: Als qualifizierte Risikoberater müssen sie die bestehenden Deckungskonzepte ihrer Mandanten an die neuen Standards anpassen, um Deckungslücken und eigene Regressgefahren zu vermeiden. Für die Versicherungswirtschaft markiert dies den Übergang vom Schadensabwickler zum proaktiven Unterstützer bei der Einhaltung gesetzlicher Sicherheitsnormen.
IT-Sicherheit als gesetzliche Kernpflicht: Was fordert die NIS-2-Regulierung?
Lange Zeit galt die Absicherung der digitalen Infrastruktur im Mittelstand als technische Nebenaufgabe, die die Geschäftsführung delegieren konnte. Mit dem Inkraftreten von NIS-2 am 06. Dezember 2025 hat sich dieses Bild gewandelt. Die Richtlinie etabliert ein EU-weit einheitliches Sicherheitsniveau und verlangt von Unternehmen ein proaktives Risikomanagement statt bloßer Schadensabwehr.
Das Gesetz schreibt in § 30 BSIG verbindliche technische Mindestanforderungen vor, die den neuen
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