Noch Versicherung oder vor allem „Lastenausgleich“? – Der GDV-Vorschlag zur Deckung von Elementarschäden
1. Februar 2026PD Dr. Dieter Hesberg (Universität Hamburg, Institute for Risk Management and Insurance) |
1. GDV zur Elementarschadenversicherung für Hochrisikogebiete: Eine schöne Bescherung!
In der Diskussion um die Einführung einer Versicherungspflicht für Elementarschäden hat der Gesamtverband der Versicherer einen neuen – im Prinzip revidierten – Vorschlag im Rahmen einer Medienkonferenz vorgestellt <1>.
In groben Zügen sieht das nun vorgeschlagene Konzept neben der schon bekannten Angebotspflicht mit sog. „opt-out“-Lösung und – neu – einer eigens installierten privaten (!) Rückversicherung „Elementar Re“ eine staatliche „Garantie“ für Gesamtschadenbelastungen oberhalb einer Summe von 30 Mrd. Euro vor für den Fall, dass bei „Ausnahme-Katastrophen“ die finanziellen Ressourcen der sog. „Elementar Re“ und eines zusätzlich vorzusehenden Sicherungsfonds nicht ausreichen, um alle eingetretenen Schäden zu begleichen.
Der dergestalt konfigurierte private Versicherungsschutz soll in einem „Naturgefahren-Gesamtkonzept“ flankiert werden durch bisher ausgebliebene staatliche Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung und Schadenprävention. Die in der GDV-Veröffentlichung aufgeführten, auch bereits wiederholt diskutierten Vorschläge sind im weitesten Sinne als Schadenverhütung
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