Öffnungsaktion für Beamte in der Ausbildung
1. Februar 2019Die PKV macht für ihre wichtigste Zielgruppe ein neues Einsteigerangebot: Die Aufnahmegarantie für Beamtenanfänger gilt jetzt auch für „Beamte auf Widerruf“. Damit hat die Branche mit Wirkung ab Januar 2019 die seit über zehn Jahren bestehende Öffnungsaktion für Beamte entsprechend erweitert. Das bedeutet: Auch in der Ausbildung wird niemand aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt. Damit können sich auch kranke oder behinderte Beamte bereits in der Ausbildung privat versichern. Eventuelle Risikozuschläge sind auf maximal 30% begrenzt, und es gibt keine Leistungsausschlüsse. Das gilt auch für Kinder und Ehe-/Lebenspartner der Beamtenanfänger, sofern diese sich nicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichern müssen.
Um die Öffnungsklausel nutzen zu können, müssen die Beamten auf Widerruf innerhalb von sechs Monaten nach ihrer erstmaligen Verbeamtung bei einem teilnehmenden Versicherungsunternehmen einen Antrag auf Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktionen stellen. An der Initiative des PKV-Verbands beteiligen sich 16 Anbieter, die geschätzt rund 90% des Marktes für Beamtentarife repräsentieren, allen voran
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