Offene Flanke der PKV geschlossen
1. September 2019Dr. Marc Surminski |
Die Rechtsprechung hat eine gefährliche offene Flanke für das Geschäftsmodell der PKV endgültig geschlossen: Gesetzliche Krankenkassen dürfen keine Zusatzversicherungen verkaufen. In einer seit Jahren laufenden juristischen Auseinandersetzung hat das Bundessozialgericht in diesem Sommer der AOK Rheinland/Hamburg das Angebot von Wahltarifen für die Unterbringung im Krankenhaus, die Zahnversorgung oder die Behandlung im Ausland verboten.
Geklagt hatte die Continentale Kranken. Mit dem Urteil sichert die PKV ein zukünftig immer wichtiger werdendes Geschäftsfeld vor den Begehrlichkeiten der GKV. Während die Existenz der PKV-Vollversicherung weiter Zankapfel der Politik bleiben wird, ist die Rolle der Privatversicherer bei Zusatzdeckungen politisch weitgehend anerkannt. Und je mehr Leistungen künftig aus dem Katalog der gesetzlichen Kassen herausfallen, umso größer wird der Markt für private Zusatzdeckungen. Es wäre fatal für die PKV gewesen, hätte sie sich diesen Markt tatsächlich mit den GKV-Kassen teilen müssen. Mit dem Urteil bleibt die Systemtrennung zwischen gesetzlicher und privater Deckung bei
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Kategorisiert in: 201917 Assekuranz aktuell PKV