Ottonova: Eingeschränkte Mitgabe der Alterungsrückstellungen
15. Oktober 2018Der digitale Krankenversicherer Ottonova hatte kürzlich mit der Nachricht für Aufsehen gesorgt, den Kunden beim Wechsel die vollständigen Alterungsrückstellungen als „Zufriedenheits-Garantie“ mitzugeben (siehe ZfV 18/2018, S. 533). Jetzt stellte das Unternehmen klar, dass dies nur für die Altersrückstellungen der Kunden gilt, die zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren die Versicherung ordentlich kündigen und nicht nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit.
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Kategorisiert in: 201820 Assekuranz aktuell