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Provisionsverbot und Verbreitung der Altersvorsorge

15. April 2023

Dr. Marc Surminski |

Mit welchen Argumenten kann ein europaweites Provisionsverbot verhindert werden? Die Branche überbietet sich im Moment gerade mit guten Vorschlägen: Ein Verbot gefährde den Verbraucherschutz – weil die mit der Stornohaftung bestehenden verbraucherschützenden Errungenschaften dann vollständig verloren gingen. Es gefährde den „Green Deal“ der EU-Kommission – weil es immer weniger Berater gäbe und damit die Verbreitung nachhaltiger Investments nicht gelänge. Und ein Verbot sorge für mehr Altersarmut, weil wegen des dann drohenden Mangels an Beratung ein Großteil der Bevölkerung nicht mehr vorsorge.

Das letzte Argument hat das größte Gewicht – aber es wirft auch eine grundsätzliche, für die Branche gefährliche Frage auf: Was muss die Politik tun, um die bislang ungenügende Verbreitung von zusätzlicher Altersvorsorge endlich voranzubringen? Und wer mit der Verhinderung von Altersarmut durch die Versicherungsvermittler argumentiert, verkennt, dass die Politik das Problem ganz einfach lösen könnte: wenn sie nämlich ein Obligatorium für die zusätzliche Altersvorsorge durchsetzte.

Gäbe es wie etwa in Schweden die Pflicht, einen Teil des Einkommens in bestimmte Formen der zusätzlichen Altersvorsorge zu stecken, wären die Vermittler aus dem Spiel. Die bessere Verbreitung von zusätzlicher Altersvorsorge erreicht man nun einmal am einfachsten, wenn alle Menschen dazu grundsätzlich verpflichtet sind und sich im Einzelfall nur durch aktives eigenes Handeln (Opt-Out) davon befreien können. Hätte man Riester damals zur Pflicht gemacht, wäre die Vorsorgelücke hierzulande mit einer über 20-jährigen Ansparzeit heute deutlich kleiner. Die Riester-Rente war erfolgreich, weil sie auf freiwilliger Basis immerhin 16 Mio. Menschen erreichte. Aber sie war eben nicht erfolgreich genug.

Es ist richtig, dass die Branche weiter in Brüssel gegen ein Provisionsverbot kämpft, weil es ja am Ende für alle Formen der Kapitalanlage und Altersvorsorge gelten würde und gravierende Folgen für den Berufsstand der Vermittler und den Zugang zu Beratungsleistungen für Geringverdiener hätte. Eine Begrenzung von extremen Formen der Vergütung wäre der bessere Weg, um Missstände zu beseitigen. Aber zu propagieren, dass Vermittler die wichtigsten Kämpfer gegen Altersarmut seien und ihrer immer wieder beschworenen sozialen Verantwortung nur gerecht werden könnten, wenn sie dafür mit Abschlussprovisionen entlohnt werden, ist angesichts möglicher Pflichtlösungen kein gutes Argument.

Bislang haben in Deutschland rd. 8 Mrd. Euro an Abschlussaufwendungen pro Jahr in der Lebensversicherung nicht verhindert, dass die Versorgungslücke gerade für viele Geringverdiener immer größer geworden ist. Die Versicherer brauchen standardisierte Produkte mit geringen Kosten, um eine Alternative für den Fall eines Obligatoriums bieten zu können.

Beratung ist wichtig. Aber falls die Politik eine Pflichtlösung will, sieht die Lage in der geförderten Altersvorsorge anders aus. Wenn die Versicherer dann im Spiel bleiben wollen, müssen sie nach den neuen Regeln spielen. Der Kampf gegen das Provisionsverbot, der momentan mit viel Getöse geführt wird, könnte am Ende nur ein Nebenkriegsschauplatz sein, wenn sich die Bundesregierung zu einem Obligatorium entschließen sollte.

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