Rentenpolitik zwischen Anspruch und Realität – warum bAV und Aktivrente nur gemeinsam wirken
1. Oktober 2025Alexander Siegmund (Der Autor ist Gründer und Geschäftsführer der KPM Pensions & Benefits GmbH und gestaltet seit über 25 Jahren die Branche aktiv mit – als Rentenberater, Betriebswirt bAV und Master of Pension Management.) |
Die neue Bundesregierung unter Arbeitsministerin Bärbel Bas hat ihre Pläne zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) vorgestellt: vereinfachte Geringverdienerförderung, digitale Umsetzungshilfen für KMUs, ein Versprechen auf Bürokratieabbau. Parallel dazu wird mit der Aktivrente ein steuerfreier Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro monatlich für arbeitende Rentner ab 2026 eingeführt.
Bis 2031 wird das Rentenniveau gesetzlich bei 48 Prozent fixiert – ein Schritt, der Stabilität signalisiert. Die geplante Verbesserung der Geringverdienerförderung kann insbesondere für kleinere Einkommen Anreize schaffen, in die bAV einzusteigen. Digitale Umsetzungshilfen und das politische Versprechen eines Bürokratieabbaus könnten KMUs den Zugang erleichtern. Ob diese Maßnahmen jedoch ausreichen, hängt davon ab, ob sie konsequent umgesetzt und mit den notwendigen rechtlichen Anpassungen unterlegt werden. Genau hier entscheidet sich,
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