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Restschuldversicherung: „Wucherpreise“ für die Armen

2. April 2018

Dr. Achim Hertel |

Die Restschuldversicherung ist in den letzten Jahren in den Fokus der Verbraucherschützer geraten. Der Vorwurf: Die Provisionen der Banken für den Abschluss dieser Policen bei einer Kreditvergabe seien unverhältnismäßig hoch, und viele Kunden wüssten gar nicht, wie stark sich die Kosten für einen Kredit dadurch verteuerten. Grundsätzlich ist diese Versicherung wegen des Schutzes gegen Tod, Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit nachdenkenswert, aber man sollte genauer hinschauen.

Die Restschuldversicherung besteht aus 3 Bausteinen:

– Versicherung gegen Tod,
– Versicherung gegen vorübergehende Arbeitslosigkeit,
– Versicherung gegen Arbeitsunfähigkeit.

Die Versicherung gegen Tod hat nur eine Versicherungssumme in Höhe des Kredites, also zwischen 3.000 Euro und 10.000 Euro. Wenn der Kreditnehmer als Haupterwerber stirbt, hilft dieser Betrag den Hinterbliebenen wenig. Der Bedarf ist in den meisten Fällen viel höher. Außerdem ist dieser Deckungsbaustein sehr teuer und daher nicht zu empfehlen. Besser ist, eine klassische Risiko-Lebensversicherung mit einer der Lebenssituation angemessenen Versicherungssumme abzuschließen. Darin ist die Restschuld

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