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Risikomanagement für kommunale Energieversorger

15. Mai 2017

Aon hat zusammen mit der Energierechtskanzlei Becker Büttner Held (BBH) ein Konzept entwickelt, das es kommunalen Energieversorgern erlaubt, ihre finanziellen Risiken für den Fall eines Forderungsausfalls oder einer Inanspruchnahme aus einer Insolvenzanfechtung zu minimieren. Durch einen von BBH begleiteten Risikomanagementprozess werden die Energieversorger und deren Abläufe so strukturiert, dass Forderungsausfälle oder Rückforderungen aus Insolvenzanfechtungen in Zusammenarbeit mit Aon wirksam auf einen Versicherer ausgelagert werden können.

BBH ist ein spezialisierter Anbieter von Beratungsdienstleistungen für Energie- und Infrastrukturunternehmen. Mit dem modularen Beratungsprozess der Kanzlei sollen die Risiken, denen Stadtwerke ausgesetzt sind, kalkulierbar und beherrschbar gemacht werden. Die Rolle von BBH besteht dabei darin, die Unternehmen versicherbar zu machen beziehungsweise versichert zu halten. Um den Versicherungsschutz einer Kreditausfallversicherung zu erhalten, gibt es strenge Kriterien, die Stadtwerke in der Regel nicht ohne Weiteres erfüllen können. So wird vorausgesetzt, dass säumige Stromkunden nach 14 Tagen Zahlungsverzug gemahnt werden.

“Dass Stadtwerke regelmäßig mit ausstehenden Zahlungen aus Energielieferverhältnissen

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