Schwere Mängel in bAV-Verträgen
21. Februar 2018bAV-Spezialisten im Vertrieb wissen es schon lange: Bei allem Enthusiasmus angesichts der neuen Möglichkeiten des BRSG sollte man nicht vergessen, dass es in den bestehenden bAV-Lösungen große Probleme gibt. Bei der überwiegenden Mehrheit der Arbeitnehmer, die in kleinen und mittleren Unternehmen aus eigenem Entgelt eine Betriebsrente aufbauen, fehlen nämlich entweder einige der erforderlichen Dokumente oder die Vereinbarungen weisen beträchtliche Mängel auf. Das kann zu Vermögensschäden, zu Schwierigkeiten beim Ausscheiden aus dem Betrieb und zu schwerwiegenden Haftungsrisiken für die Arbeitgeber führen. So sind in neun von zehn Fällen beispielsweise die Entgeltumwandlungsvereinbarungen fehlerhaft oder gar nicht vorhanden.
Das ergab eine Auswertung von rund 1.000 bAV-Verträgen durch die bbvs GmbH, eine Rentenberatungsgesellschaft, die sich vor allem mit der betrieblichen Altersversorgung befasst. Die Ergebnisse dieser Auswertungen wurden in dem DIA- Dossier „Mängel in bAV-Verträgen – unerkannte Haftungsfallen“ zusammengefasst. Dabei sind fehlende oder fehlerhafte Entgeltumwandlungsvereinbarungen bei weitem nicht der einzige Mangel, der in großer Häufigkeit entdeckt wurde.
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Kategorisiert in: 201724 Assekuranz aktuell