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So wird die IDD in der VersVermV interpretiert

23. Juli 2018

Prof. Dr. Matthias Beenken (Fachhochschule Dortmund) |

Die deutsche Bundesregierung hat am 27. Juni eine neue Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) beschlossen und damit den Weg für eine parlamentarische Beratung freigemacht. Die Verordnung wurde zwar erheblich gegenüber einem Entwurf vom Oktober 2017 nachgebessert, setzt aber nicht durchgängig konsequent die Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) um.

Nach der langen Phase der Regierungsbildung und damit des Stillstands bei Gesetzgebungsverfahren ist auch die von der Versicherungsbranche dringend benötigte neue VersVermV auf die lange Bank geschoben worden. Damit ist die unangenehme Situation für die deutschen Versicherungsvertreiber (Versicherungsunternehmen, Versicherungsvermittler und -berater) entstanden, dass einerseits bereits zum 23.2.2018 das IDD-Umsetzungsgesetz <1> in Kraft getreten und anzuwenden ist. Andererseits aber fehlen weiterhin in einigen wichtigen Bereichen die notwendigen Klarstellungen, wie das Gesetz anzuwenden ist, insbesondere in den Bereichen Aus- und Weiterbildung oder organisatorische Anforderungen an Vermittlerbetriebe. Damit riskieren Versicherungsvertreiber ein nicht Gesetzes- und Richtlinien-konformes Verhalten. Sie können hoffen, aber sich nicht darauf verlassen,

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