Standardprodukt mit Kostenprimat in der Reform zur privaten Altersvorsorge – ein Plädoyer für aktives Fondsmanagement und ein Garantie-Standardprodukt Lebensversicherung
1. Mai 2026Prof. Dr. Hermann Weinmann (Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft, Institut für Finanzwirtschaft, Ludwigshafen a. Rh.) |
Diese Kommentierung entstand, nachdem in der Diskussion um das Altersreformgesetz nur die Kosten im Mittelpunkt standen und sogar lauthals Forderungen in Richtung 0% (gerundet) für die Kostenbegrenzung erhoben wurden. Wegen der speziellen Kosten-Zielrichtung liegt der Fokus auf dem Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge, der auf der Grundlage einer noch ausstehenden Rechtsverordnung auch durch einen öffentlichen Träger angeboten werden kann.
1. Das Altersvorsorgereformgesetz
Am 27.03.2026 hat der Bundestag das Altersvorsorgereformgesetz verabschiedet. Mit der Reform der „Riester-Rente“ soll insbesondere eine größere Verbreitung der privaten Altersvorsorge, auch in den weniger bemittelten Einkommensschichten, erreicht werden. Die Verabschiedung durch den Bundesrat steht noch aus.
Es sind drei Produktkategorien, die gefördert werden und in die aus der bisherigen Förderung gewechselt werden kann. Garantieprodukte der Lebensversicherer sind auf zwei Garantiestufen beschränkt, zum einen auf die bekannte Beitragserhaltungsgarantie und zum anderen auf ein Garantieniveau von
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