„Unabhängigkeit ist ein zentraler Teil der Makler-DNA. Deshalb bleiben wir in dieser Frage standhaft“
1. Januar 2026M.S. |
Thomas Billerbeck, Präsident des BDVM, im Gespräch
Der BDVM will nach dem Urteil des OLG Dresden zur Unabhängigkeit der Makler nicht zurückstecken. „Wir sehen keine Veranlassung, wie andere Verbände unseren Mitgliedern zu empfehlen, auf die Positionierung als unabhängiger Sachwalter des Kunden zu verzichten.“ Dass den Maklern allein wegen ihrer Vergütung durch den Versicherer vom Gericht die Unabhängigkeit abgesprochen wurde, hält BDVM-Präsident Thomas Billerbeck für eine Fehlentscheidung, wie er im Gespräch mit der Zeitschrift für Versicherungswesen sagte. „Der Geldzufluss von Versicherer ist für das Gericht das einzige Kriterium gewesen, dem Makler die Unabhängigkeit abzusprechen Wenn das so wäre, wäre kein Wirtschaftsprüfer in diesem Land unabhängig.“
Nach dem Rechtsgutachten, dass der BDVM beim Hamburger Versicherungsrechtler Prof. Dr. Robert Koch in Auftrage geben hat, seien es drei zentrale Kriterien, die die Makler tatsächlich unabhängig machten: Sie müssen erstens von Versicherern rechtlich und wirtschaftlich unabhängig sein. Zweitens dürfen sie gegenüber den Versicherern
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