VAIT – (K)Eine neue Anforderung an die IT von Versicherungsunternehmen?
15. Oktober 2018Erik Barndt (Mazars Gmbh & Co. KG, Köln Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) |
Florian Lindner (Mazars Gmbh & Co. KG, Köln Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) |
Aufgrund ihrer gesellschaftlichen Bedeutung sieht sich die Versicherungswirtschaft seit jeher mit hohen regulatorischen Anforderungen konfrontiert, die sich z.B. auf den Vertrieb (sog. Insurance Distribution Directive – IDD) oder die Kapitalausstattung (Solvency II) beziehen. Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung der Geschäftsprozesse werden Anforderungen an das IT-Risikomanagement bzw. an die IT-Sicherheit immer bedeutsamer. Bestrebungen der BaFin, bis Ende 2018 einen den BAIT („Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT“) ähnlichen Anforderungskatalog auch für Versicherungen zu verabschieden, mündeten am 13. März 2018 in der Veröffentlichung des offiziellen Entwurfs des Rundschreibens „Versicherungsaufsichtliche Anforderungen an die IT (VAIT)“ der BaFin, welches bis zum 20. April 2018 zur Konsultation gestellt war. Die finalen VAIT sind mit Veröffentlichung des Rundschreiben 10/2018 am 2. Juli 2018 in Kraft getreten. Ziel der VAIT ist es, den systematischen Umgang mit, das Bewusstsein für sowie Hat dieser Artikel Ihr Interesse geweckt und möchten Sie ihn (weiter-)lesen? Mit einem Abo der Zeitschrift für Versicherungswesen können Sie diesen und viele weitere interessante Artikel lesen. Sie haben die Wahl zwischen einem klassischen Print-Abo (AboClassic), das Sie gern mit dem Digitalzugang AboPlus Digital (AboPlus Digital) ergänzen können, oder einem rein digitalen Abo (AboDigital). Falls Sie sich erst später entscheiden wollen, nehmen Sie doch zunächst ein Probeabo, mit dem Sie alle Leistungen für 3 Ausgaben kostengünstig ausprobieren können. Wenn Sie nur genau diesen einen Artikel lesen möchten, ist eventuell auch eine Einzelheftbestellung für Sie interessant. Falls Sie bereits einen Onlinezugang haben, melden Sie sich bitte unter www.allgemeiner-fachverlag.de/login/ an.