Verbot statt Vernunft: Wie die ESMA Privatanlegern den Zugang zu CAT Bonds entziehen möchte
1. November 2025Daniel Grieger (Managing Partner, Senior Portfoliomanager Plenum Investments) |
Mit der Empfehlung vom Juni 2025 sorgt die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) für erhebliche Unruhe: Sie schlägt vor, Privatanlegern den Zugang zu Rückversicherungsrisiken in Form von CAT Bonds über OGAW-Fonds zu untersagen. Die EU-Kommission hat dem noch zuzustimmen.
CAT Bonds werden seit über 20 Jahren an einem geregelten Markt gehandelt und seit 2010 in Form von OGAW-Fonds öffentlich angeboten – ohne bekannte Anlegerschutzprobleme. Das liegt vor allem daran, dass CAT Bond Fonds fast ausschließlich über regulierte Experten im Rahmen der Vermögensverwaltung und Anlageberatung vertrieben werden und seit 2001 ihre Unabhängigkeit gegenüber Kapitalmarktkrisen eindrücklich bewiesen haben. Dies erklärt die große Beliebtheit bei Investoren. Bemerkenswert ist ferner, dass ein Drittel des CAT Bondmarktes von OGAW-konformen Fonds gehalten wird.
1. Rückversichern – lange den Rückversicherern vorbehalten
Bis in die 1990er-Jahre war Privatanlegern der direkte Zugang zum Rückversicherungsgeschäft verwehrt. Beteiligungen waren nur indirekt über Aktien von
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Kategorisiert in: 202511 Rückversicherung



