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Versicherungsaufsichtliche Anforderungen an die IT: Einordnung und Umsetzungshinweise

2. April 2018

Dr. Jan Hendrik Sohl (verantwortlicher Partner bei zeb) | Michael Kötting (Senior Consultant bei zeb) |

Konkretisierung bisheriger Regelungen

Der Einsatz von Informationstechnologie nimmt in der Versicherungswirtschaft seit jeher einen hohen Stellenwert ein. Diese große Bedeutung würdigt nun auch die BaFin, indem sie im November 2017 einen ersten Entwurf der versicherungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT (VAIT) veröffentlicht hat. Die VAIT stellen dabei eine sinnvolle Konkretisierung und Ergänzung bisheriger Regelungen dar, wie insbesondere den Anfang 2017 veröffentlichten Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen (MaGo).

So geht die aktuelle Fassung der MaGo unter dem Aspekt des Risikomanagements zwar explizit auf IT-Risiken ein, verzichtet jedoch auf weiterführende Details und Umsetzungshinweise. Diese Lücke möchte die BaFin nun mit den VAIT schließen. Die finale Version ist dabei Mitte 2018 zu erwarten.

Die VAIT legen die aus dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und den MaGo resultierenden Anforderungen an die Geschäftsorganisation eines Versicherers verbindlich aus und gewährleisten auf diesem

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