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Von Aktiengesellschaft über Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit bis zur Anstalt des öffentlichen Rechts – Rechtsformen deutscher Versicherer und ihre Vor- und Nachteile

15. September 2022

Dr. Rainer Reitzler (CEO der Versicherungsgruppe Münchener Verein) |

In Deutschland gibt es über 500 von der BaFin zugelassene Versicherungsunternehmen. Mehr als jedes zweite Versicherungsunternehmen (51%; Stand 2019) ist mittlerweile eine Versicherungsaktiengesellschaft. Damit stellt die Aktiengesellschaft die am meisten verbreitete Rechtsform der Versicherungsunternehmen dar, gefolgt von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit (45%), Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (3%) sowie Niederlassungen von Unternehmen mit Sitz außerhalb des EWR (1%). Seit Ende des zweiten Weltkriegs bis in die 1990er Jahre hinein dominierte die Rechtsform der Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit den deutschen Versicherungsmarkt. Der Anteil der Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts bewegt sich seit Jahrzehnten auf niedrigem Niveau und ist seit den 1990er Jahren weiter rückläufig.

Blickt man über die Grenzen Deutschlands hinaus, machen vor allem die VVaG aktuell von sich reden. Im europäischen Markt zeigt sich ein deutlicher Aufstieg dieser Rechtsform. Aktuelle Zahlen des europäischen Verbands der Gegenseitigkeitsversicherer AMICE zeigen, dass die Versicherungsvereine

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